EU-Impfzertifikat – der europaweite Impfnachweis
Sogenannte Trilogverfahren, bei denen Vertreter der drei am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Institutionen mitwirken, dauern nicht selten mehrere Jahre. Im Lichte der Corona-Pandemie ging es jedoch rekordverdächtig schnell in Brüssel: die Europäische Kommission, der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament einigten sich in weniger als einem Monat auf die Einführung eines EU-Impfzertifikats.
Auf dieser Homepage erwarten Sie wichtige Informationen über das europaweite Impfzertifikat. Erfahren Sie, was der Sinn und Zweck des Zertifikats ist, welche Daten enthalten sind, ob eine Papierform erhältlich ist, welche Impfstoffe anerkannt werden und vieles mehr.
EU-Impfzertifikat – die Entstehungsgeschichte
Die Europäische Kommission schlug am 17.03.2021 die Schaffung eines digitalen COVID-Zertifikats vor. Dem Vorschlag lag die Überlegung zugrunde, dass EU-Bürger/innen auch während der COVID-19-Pandemie ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU stets sicher ausüben können sollten. Am 25.03.2021 stimmte das Parlament für die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens. Der Weg für eine zügige Einführung des EU-Impfzertifikats wurde damit geebnet.
Nachdem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 29.04.2021 für das EU-Impfzertifikat gestimmt hatten, wurden am 03.05.2021 die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union aufgenommen. Wenige Tage später, am 20.05.2021, wurde eine informelle Einigung erzielt. Die Verordnung wurde abschließend von dem Parlament als Ganzem und den Mitgliedsstaaten formell verabschiedet.
Am 01.07.2021 trat die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU in Kraft.
Sinn und Zweck des EU-Impfzertifikats
Mit dem EU-Impfzertifikat soll in erster Linie den EU-Bürger/innen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU trotz einer pandemischen Lage umfassend und sicher auszuüben. Sowohl private als auch berufliche Reisen werden durch das EU-Impfzertifikat vereinfacht. Das EU-Impfzertifikat ermöglicht eine rasche Überprüfung und hilft, die Verwendung von gefälschten Impfnachweisen zu unterbinden. Grundsätzlich ist der Nachweis geeignet, um Erleichterungen bei Test- und Quarantänevorgaben zu erhalten.
Ein wichtiger Nebeneffekt ist, dass die gesamte Gastronomie- und Reisebranche nach den Einbrüchen durch die Corona-Pandemie wieder auf wachsende Gewinne blicken kann. Unter anderem Länder wie Griechenland, Portugal, Spanien und Italien sind stärker von den Einnahmen in der Tourismusbranche abhängig. In Griechenland entfielen 2018 rund 21 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf den Tourismus.
Was ist das COVID-Zertifikat der EU?
Alle EU-Bürger/innen, die
- geimpft sind,
- als genesen gelten oder
- negativ getestet wurden,
können den jeweiligen Status mit einem COVID-Zertifikat der EU nachweisen. Das EU-Impfzertifikat wird von den nationalen Behörden ausgestellt. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten erkennen auch einige Drittstaaten das Zertifikat an. Es wird in einer Landessprache und auf Englisch ausgestellt, um eventuell vorhandene Sprachbarrieren schneller zu überwinden. Feste Bestandteile des EU-Impfzertifikats ist ein QR-Code, der in gedruckter Form oder digital (zum Beispiel per Smartphone oder Tablet) vorgewiesen werden kann, und eine digitale, verifizierte Signatur. Die Verifizierung erfolgt über das EU-Gateway.
Das verbirgt sich hinter dem EU-Gateway
Bei dem EU-Gateway handelt es sich um eine digitale Infrastruktur, die die nationalen Datenbanken, welche die Signaturschlüssel der Behörden beherbergen, miteinander vernetzen. Das Gateway ermöglicht eine EU-weite Überprüfung von QR-Codes. Personenbezogene Daten werden nicht übermittelt, da solche Informationen für die Signaturprüfung nicht benötigt werden. Das EU-Gateway wurde von SAP und T-Systems entwickelt. Die Server der digitalen Infrastruktur sind im Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg angesiedelt.
Daten – diese Informationen enthält das Zertifikat
Das EU-Impfzertifikat umfasst ausschließlich die folgenden Daten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum
- Informationen zur Impfung, zum Test bzw. zur Genesung
- Eindeutiger Erkennungsmarker
Diese Informationen werden bei einer Überprüfung des QR-Codes nicht gespeichert. Dementsprechend wird nicht dokumentiert, wann wer an welchem Ort das EU-Impfzertifikat vorgelegt hat. Zudem verbleiben auch alle anderen Gesundheitsdaten bei der nationalen Behörde, die das EU-Impfzertifikat ausgestellt hat.
Reisen ohne EU-Impfzertifikat – grundsätzlich möglich
Das EU-Impfzertifikat ist keine Voraussetzung für die Freizügigkeit in der EU. Es ist vielmehr eine Hilfestellung, die den freien Personenverkehr erleichtert, indem erforderliche Nachweise unkomplizierter erbracht werden können.
Allerdings können für Personen ohne Zertifikat unter Umständen Einschränkungen wie Test- oder Quarantänepflicht gelten. Grundsätzlich steht es den Mitgliedstaaten frei, Reisebeschränkungen einzuführen. Das EU-Impfzertifikat umfasst auch Test- und Genesungszertifikate, um eine Diskriminierung von nicht geimpften Personen zu verhindern.
Impfstoff – welche Rolle das verwendete Vakzin spielt
Grundsätzlich wird jeder geimpften Person ein EU-Impfzertifikat ausgestellt. Dabei ist es unerheblich, welcher Impfstoff verwendet wurde. Bei der Aufhebung der Freizügigkeitsbeschränkungen müssen die Mitgliedstaaten jedoch nur die Impfbescheinigungen akzeptieren, die die Verwendung eines in der EU zugelassenen Impfstoffs bestätigen. Den Ländern steht es aber frei, auch andere Impfstoffe anzuerkennen. Denkbar sind Vakzine, die der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen einer Notfallzulassung vorliegen.
Sofern ein nicht in der EU zugelassenes Vakzin verimpft wurde, sollte vor der Reise überprüft werden, ob der Impfstoff in dem jeweiligen EU-Land akzeptiert wird.
Zuständigkeit – diese Stellen sind zur Ausstellung berechtigt
Das EU-Impfzertifikat darf in Deutschland ausschließlich von autorisierten Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken ausgestellt werden. Nach Übernahme oder Eingabe der Daten wird ein QR-Code generiert, der mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App gescannt werden kann. Sodann ist eine Nachweiserbringung via Smartphone oder Tablet möglich.
Genesenenzertifikate werden von den Arztpraxen nach einem positiven PCR-Testergebnis ausgestellt und können gleichermaßen in die offizielle App eingelesen werden. Das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests kann ebenfalls in die CovPass-App geladen und bei einer Überprüfung vorgezeigt werden.
Selbsttests – warum diese nicht berücksichtigt werden
Selbsttests werden in einer nicht kontrollierten Umgebung durchgeführt und gelten als weniger zuverlässig. Zum einen können bei dem Testprodukt Mängel bestehen, die von einem Laien nicht erkannt werden können, zum anderen sind Anwendungsfehler denkbar. Gesundheitsbehörden haben keine Möglichkeit, die ordnungsgemäße Durchführung des Selbsttests zu bestätigen. Ein COVID-Zertifikat der EU stützt sich ausschließlich auf Testergebnisse, die von legitimierten Stellen ausgestellt wurden.
EU-Impfzertifikat jenseits von Corona – weitere Anwendungsfälle denkbar
Die Regelungen und digitalen Infrastrukturen wurden mit Blick auf die Corona-Pandemie geschaffen. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Strukturen auch jenseits einer konkreten COVID-Pandemielage weitergenutzt werden. Verschiedene Wissenschaftler gehen in ihren Modellrechnungen davon aus, dass es künftig noch viele weitere Viren geben wird, die erhöhte Schutzmaßnahmen erfordern und zu einer pandemischen Lage führen können.
Angesichts dieser Prognosen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das EU-Impfzertifikat noch an Bedeutung gewinnt oder vielleicht zu einer Dauereinrichtung wird. Einige private App-Entwickler bieten mittlerweile Softwarelösungen an, mit denen Impfungen gegen die unterschiedlichsten Krankheiten wie Masern verwaltet werden können.
Hinweis:
Der Inhalt der Website www.eu-impfzertifikat.eu dient lediglich der allgemeinen Information interessierter Besucher. Bitte informieren Sie sich immer bei den maßgeblichen Behörden, insbesondere was den Einsatz und die Verwendung des Zertifikates angehen. Dies gilt auch für Reisen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Informationen und Inhalte keine ärztliche Beratung und Untersuchung ersetzen können und zur Stellung von Diagnosen und Vorgehensweisen nicht geeignet sind. Es ist immer ein Facharzt zu Rate zu ziehen. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich auffordern. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens.